Das Solarpaket I der Bundesregierung erleichtert Bürgern und Unternehmen den Ausbau und die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen (PV) durch Vereinfachungen und Bürokratieabbau. Das Gesetzespaket zielt darauf ab, die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, indem der Ausbau der Solarenergie beschleunigt wird.

Die Gesetzgebung wurde im August 2023 eingeleitet und hat nun die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalten. Neben höheren Ausbauzielen für PV werden auch Regelungen zur Batteriespeicherung, zur Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und zu technischen Anschlussbedingungen eingeführt.

Die wichtigsten Maßnahmen des Solarpakets umfassen die Vereinfachung der Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken, die Einführung der “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” für Mieter in Mehrfamilienhäusern, die Verbesserung des Mieterstroms auf Gewerbegebäuden und die Förderung von großen PV-Anlagen auf Gewerbedächern.

Des Weiteren werden nachhaltige Freiflächenanlagen, insbesondere Agri-PV und Parkplatz-PV, gestärkt, indem kombinierte Nutzungen gefördert und Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt werden.

Das Solarpaket I soll zeitnah in Kraft treten und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten, indem der Ausbau der Solarenergie massiv vorangetrieben wird.

Das Gesetz bringt weitere Vereinfachungen für Balkon-PV-Anlagen mit sich:

  1. Neue Balkon-PV-Anlagen müssen keinen Zweirichtungszähler mehr installieren, was den Einsatz von digitalen Stromzählern überflüssig macht. Stattdessen können vorübergehend die alten Ferraris-Zähler weiterverwendet werden, die bei Einspeisung rückwärts laufen. Dies senkt die Stromkosten für Verbraucher.
  2. Die Leistungsgrenze für Balkon-PV-Anlagen wird angehoben. Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere können sich einfacher anmelden.
  3. Zukünftige Balkon-PV-Anlagen sollen mit herkömmlichen Schukosteckern auskommen. Dies erleichtert die Installation erheblich, erfordert jedoch noch die Erarbeitung einer Norm in Zusammenarbeit mit den Verbänden.